WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner – Rechtsanwälte.

Deutsches Waffenrecht

Rechtsanwalt Andreas Jede ist Ihr Experte im deutschen Waffenrecht. Deutschlandweit mit Sitz in Berlin! Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per eMail an Anwalt@DrSchmitz.de oder telephonisch (030) 329 00 4-0 zur Verfügung.

Schauen Sie öfter vorbei oder abonnieren Sie den RSS-Feed, der Sie laufend über die hier neu eingestellten Berichte informiert. Wir haben auch einen Newsletter, der Sie über neue Beiträge informiert.

Ausnahmefall Regelvermutung

Der Regelunzuverlässigkeitstatbestand des § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG stellt darauf ab, ob seit Rechtskraft des Strafurteils 5 Jahre vergangen sind. Der VGH Baden-Württemberg sieht einen Ausnahmefall, wenn das Strafverfahren nicht binnen angemessener Zeit abgeschlossen wurde.

Cannabis und Verkehr

Waffenrecht und Vergnügungssteuer

Sicherlich ein drängendes Problem im Waffenrecht. Endlich ist der landesverräterische Fälscher nicht nur 5 Jahre unzuverlässig, sondern 10 Jahre.

Schiedsrichter zeigt die rote Karte

§ 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG

Der Amoklauf von Winnenden im März 2009 führte zur Einführung einer Strafvorschrift, mit der die nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Schußwaffen sanktioniert wird. Wir stellen § 52 Abs. 3 Nr. 7a WaffG im Einzelnen dar.

Munitionserwerbsschein

Eine weithin unbekannte aber sehr sinnvolle Erlaubnis: Der Munitionserwerbsschein.
Zwar nur sechs Jahre zum Erwerb von Munition gültig, jedoch unbefristet für den Besitz der Munition. Eine kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur Eintragung in der WBK.